Online-Kostenschätzung für Zahnersatz in Polen
Seit Anfang 2023 werden Zahnbehandlungen in Deutschland nur elektronisch beantragt und genehmigt. Gesetzlich Versicherte bekommen noch Unterlagen als „Patienteninformationen zum Zahnersatz“, auf denen die geplante Zahnbehandlung beschrieben ist. Wenn Sie bereits solche Informationen von einem deutschen Zahnarzt vorliegend haben, dann können Sie deren Kopie uns per E-Mail oder Brief zusenden.
Alternativ können Sie die Symbole aus Ihrer Unterlagen in vorliegendem Formular übertragen. Anschießend können Sie, zum Vergleich, unsere voraussichtige Behandlungskosten sowie erwartete Kassenzuschüsse selbst automatisch kalkulieren lassen.
Zwecks Kostenschätzung tragen Sie die Symbole und Zahlen aus entsprechenden Felder Ihres Heil- und Kostenplanes in unser Online-Formular ein.
Sie können vorab automatisch abschätzen lassen: – unsere voraussichtliche Behandlungskosten (Felder aus Bereich "II. Befund (B), Regelversorgung (R), Therapieplanung (TP)" ausfüllen und Schaltfläche „BEHANDLUNGSKOSTEN“ betätigen) – und/oder Kassenzuschüsse (Felder aus Bereich "VIII. Befunde für Festzuschüsse" ausfüllen und Schaltfläche „KASSENZUSCHUSS“ betätigen).
Sofort erscheinen unsere voraussichtige Behandlungskosten bzw. erwartete Kassenzuschüsse. Sie können diese geschätzte Ergebnisse mit Angebot von Ihrem deutschen Zahnarzt oder anderen Behandlungsangeboten vergleichen.
Wenn Sie unsere Kostenabschätzung interessant finden, dann können Sie an uns anschließend eine Anfrage zusenden (Informationsfelder ausfüllen und Schaltfläche „ANFRAGE ABSENDEN“ betätigen).